Identische Rechnungen, die ein Unternehmer z.B. jedem Monat seinem Kunden erstellt, werden wiederkehrende Rechnungen genannt. Wiederkehrende Rechnungen sind z.B. üblich für Dienstleister die jedem Monat die gleiche Arbeit für den gleichen Kunden verrichten und jeden Monat die exakt gleiche Rechnung erstellt. Wiederkehrende Rechnungen sind oft abhängig von Wartungsverträge, Mietverträgen, Serviceverträgen, oder einem klassischen Abonnement (Abo) beispielsweise für einen Zeitschrift. Im Grunde Genommen kann man jeder Rechnung, die mehrfach mit dem exakt gleichen Rechnungsbetrag und der gleichen Arbeit jedoch in einem Zeitraum ausgestellt wird, als eine wiederkehrende Rechnung bezeichnen.
Wiederkehrende Rechnungen machen viel sinnlose Arbeit und erfordern, dass Sie sich jeden Monat/Jahr daran erinnern Herrn Mustermann wieder die gleiche Rechnung zu erstellen. Vielleicht denkt man in diesem Fall an eine Microsoft Word Vorlage in der unserer Nutzer nur einfach das Datum ändern muss. Natürlich ist es auch noch klug die Rechnung zu archivieren. Dazu sind sie vom Gesetzgeber verpflichtet und es ist auch sinnvoll um eine Historie über die selbst erstellten Rechnungen zu pflegen. Schnell wird jeder zu der Überlegung kommen, dass man solch eine Aufgabe doch automatisieren kann.
Der Service von einfachrechnung.de erlaubt es Ihnen z.B. Rechnungen automatisiert bestimmten Kunden jeden Monat bis zu einem definierten Enddatum automatisch ein Rechnung zu erstellen und ihm diese Beispielsweise als PDF in einer E-Mail zuzustellen. Die Rechnung wird nun automatisch aus Ihrer Vorlage erstellt, auf Wunsch versendet und in Ihrer Rechnungsliste archiviert. Jede Rechnung hat eine übliche fortlaufende Rechnungsnummer, das aktuelle Datum, die Zahlungsbedingung und alle gewohnten Informationen. Die Rechnung wird zyklisch erstellt und verschickt. Hierbei sollte man als ersteller der Rechnung auf ein paar wenige Dinge acht geben. Wie schon erwähnt werden Rechnungsnummern und Datum automatisch richtig gesetzt. Die einzelnen Artikelbeschreibungen oder Leistungsbeschreibungen werden aber üblicherweise nicht automatisch angepasst. Hier sollten Sie acht darauf geben kluge beschreibungen zu wählen.
Ein Beispiel: Unser fleissinger Unternehmer und Gärtner Hans befreit jede Woche die Gärten seiner Gemeinde als unabhängiger selbstständiger Unternehmer. Normalerweise hat Hans in seine Rechnung an die Gemeinde folgende Servicebeschreibung aufgelistet: “Reinigung der Gärten im Park vom 01.03. bis 31.03” Diese Beschreibung hat Hans nach dem Automatisieren in “Reinigung der Gärten im Park” geändert. Dies stellt sicher, dass Hans die Rechnung nicht jeden Monat anpassen muss.
Im normalfall gehen wir nun davon aus, dass Ihre Kunden die erhaltene Rechnung auch begleichen. Vertrauen ist gut, doch Kontrolle ist besser. Die Rechnungsverwaltung in einfachrechnung.de gibt Ihne die Möglichkeit auch den Zahlungsstatus von Rechnungen zu verwalten. So verlieren Sie nicht aus den Augen welche Rechnung noch Überfällig sind und welche Rechnungen Sie in einem weiteren Schritt anmahnen müssen.
Eine Rechnung, österreichisch und schweizerisch, sonst veraltet, auch Faktura, ist als Dokument eine gegliederte Aufstellung über die Forderung eines Entgeltes für eine Leistung, wobei die Bezeichnung des Dokumentes als Rechnung entbehrlich ist (§ 14 Abs. 1 Satz 1 UStG). Durch sie ist der Schuldner in der Lage, eine Nachprüfung der Forderung vorzunehmen, weshalb aus ihr konkret hervorgehen muss, welche Summe für welche Leistung gefordert wird. Die Rechnung ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG.
// Quelle: wikipedia (Deutsch)
Jeder der eine Rechnung erstellt, hat sich an Vorgaben des Gesetzgebers zu halten. Grundsätzlich gilt im Bezug auf die Mehrwertsteuer (MwSt), dass diese von Ihnen als Rechnungssteller an das Finanzamt abgeführt werden muss.
International tätige Unternehmer müssen oft Rechnungen ins EU und ausserhalb des EU-Ausland stellen. Wir erklären Ihnen was Sie beachten müssen und welche Formalien Sie einhalten sollten.
Am 25.05.2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, durch die alle europäischen Länder an die selben Datenschutzvorschriften gebunden sind.