Jeder der eine Rechnung erstellt, hat sich an Vorgaben des Gesetzgebers zu halten. Grundsätzlich gilt im Bezug auf die Mehrwertsteuer (MwSt), dass diese von Ihnen als Rechnungssteller an das Finanzamt abgeführt werden muss. Die Fragen, die wir uns stellen, lautet also "Wann bin ich berechtigt, eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer (MwSt) auszustellen?" und "Wie muss eine Rechnung ohne Umsatzsteuer formal gestaltet sein?"
Grundsätzlich darf jeder eine Rechnung ausstellen. Hier sollte man sich aber über die Konsequenzen bewusst sein, denn die Einkünfte müssen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Das kann zu unerwarteten Besteuerungen führen.
Der Gesetzgeber unterscheidet Unternehmer und Kleinunternehmer anhand ihres Umsatzes. Die Höhe des Umsatzes bestimmt, wann ein Unternehmen als umsatzsteuerpflichtig gilt. Der Umsatz bestimmt also, ob man gezwungen ist, Mehrwertsteuer auszuweisen und zu zahlen oder ob man wählen kann.
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG besagt, dass Sie als Unternehmer mit Umsätzen bis höchstens 17.500 Euro Nettoentgelte im Vorjahr und voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Nettoentgelte im laufenden Kalenderjahr das Wahlrecht haben, ob Sie Umsatzsteuer ausweisen wollen und somit umsatzsteuerpflichtig sind oder nicht.
§19 Abs. 1 Satz 1 UStG besagt, dass bei der Berechnung des Umsatzes der Bruttoumsatz gemeint ist. Dies bedeutet, dass der Umsatz zuzüglich der anfallenden Steuer zu berechnen ist. Dadurch fällt die Grenze für die Umsatzsteuerpflicht bei Betrachtung des Nettoumsatzes auf 14.705,88 Euro.
Hans verkauft in seinem Onlineshop Kosmetik für Frauen. Er hat im letzten Jahr einen Nettoumsatz von 15.400,21 Euro. Im Vorjahr hat Hans noch einen Nettoumsatz von 10.430 Euro erzielt. Im Moment stellt Hans seine Rechnungen noch ohne Umsatzsteuer oder umgangssprachlich Mehrwertsteuer aus.Im laufenden Jahr hat Hans bereits nach einem halben Jahr einen Nettoumsatz von 40.000 Euro. Hans Steuerberater erwartet einen Nettoumsatz von über 70.000 Euro. Für dieses Jahr gilt für Hans noch immer die Kleinunternehmerregelung, obwohl er die Grenzen überschritten hat. Im Folgejahr wird Hans nun umsatzsteuerpflichtig und er muss die Mehrwertsteuer auf seinen Rechnung ausweisen und die eingenommene Mehrwertsteuer ans Finanzamt abführen.
Die Umsatzsteuer wird prozentual vom Entgelt berechnet und bildet zusammen mit diesem den vom Leistungsempfänger zu entrichtenden Preis. Die Umsatzsteuer gehört nicht zu den betrieblichen Kosten und mindert nicht den Ertrag des Unternehmers.
// Quelle: wikipedia (Deutsch)
Die Mehrwertsteuer (abgekürzt MwSt.) ist eine auf mehreren Stufen der Wertschöpfung erhobene Steuer, für deren Festsetzung die Einnahmen von Unternehmen mit Ausgaben der Unternehmen verrechnet werden.
// Quelle: wikipedia (Deutsch)
Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ist eine Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht, die Unternehmern mit niedrigen Umsätzen ein Wahlrecht gewährt, weitgehend wie Nichtunternehmer behandelt zu werden.
// Quelle: wikipedia (Deutsch)
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