Muss die E-Rechnung wirklich umgesetzt werden – und wer ist davon betroffen?


Mit der fortschreitenden Digitalisierung wird die papierlose Abwicklung von Geschäftsprozessen immer wichtiger. Ein zentraler Bestandteil dieses Wandels ist die elektronische Rechnung (E-Rechnung). Viele Unternehmen fragen sich jedoch: Muss die E-Rechnung wirklich umgesetzt werden? Und wen betrifft diese Verpflichtung überhaupt? In diesem Artikel klären wir, welche Vorgaben es zur E-Rechnung gibt, welche Unternehmen davon betroffen sind und welche Vorteile die E-Rechnung im Unternehmensalltag bietet.

Was ist eine E-Rechnung?

ine E-Rechnung (auch elektronische Rechnung) ist eine digitale Rechnung, die in einem strukturierten, elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird. Im Gegensatz zu einer PDF-Rechnung oder einer per E-Mail verschickten Rechnung handelt es sich hierbei um ein standardisiertes Format (z. B. XML), das speziell für den elektronischen Datenaustausch entwickelt wurde. Das ermöglicht eine automatisierte Weiterverarbeitung der Rechnungsdaten.

Hintergrund zur E-Rechnung?

Die Einführung der E-Rechnung basiert auf europäischen und nationalen Vorgaben zur Digitalisierung des Rechnungswesens. In Deutschland wurden mit der EU-Richtlinie 2014/55/EU und den daraus resultierenden Anpassungen in der nationalen Gesetzgebung entscheidende Weichen für die Verbreitung der elektronischen Rechnung gestellt. Seit dem 27. November 2020 sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Aber was bedeutet das für private Unternehmen?

Während die E-Rechnung für den öffentlichen Sektor klar geregelt ist, haben viele Unternehmen Unsicherheiten hinsichtlich der Frage, ob und wann sie selbst zur Einführung der E-Rechnung verpflichtet sind. Die Implementierung dieser Technologie ist jedoch nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit für bestimmte Sektoren, sondern bietet auch zahlreiche Vorteile wie Kostenreduktion, Effizienzsteigerung und mehr Transparenz.

Ist die E-Rechnung verpflichtend?

Ja, in vielen Fällen ist die E-Rechnung inzwischen verpflichtend. Die gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Rechnungsstellung sind jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel dem jeweiligen Geschäftsbereich oder den beteiligten Parteien.

Besonders relevant sind dabei die EU-Richtlinie 2014/55/EU und nationale Gesetze in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die den öffentlichen Sektor betreffen. In Deutschland und Österreich gibt es spezifische Regelungen, die besonders den Geschäftsverkehr mit öffentlichen Auftraggebern betreffen.

  • Deutschland: Seit dem 27. November 2020 sind alle Lieferanten, die Rechnungen an Bundesbehörden und -institutionen stellen, verpflichtet, E-Rechnungen zu verwenden. Für öffentliche Auftraggeber auf Länderebene gelten je nach Bundesland ähnliche oder leicht abweichende Regelungen. Unternehmen, die nicht mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten, sind bislang nicht direkt verpflichtet, E-Rechnungen zu verwenden, doch viele profitieren bereits von der Digitalisierung der Prozesse.
  • Österreich: Hier wurde die E-Rechnung bereits 2014 verpflichtend für Rechnungen an den Bund eingeführt. Auch in Österreich betrifft die Verpflichtung insbesondere den öffentlichen Sektor.

Wen betrifft die Pflicht zur E-Rechnung?

Die E-Rechnungspflicht betrifft vor allem Unternehmen, die in irgendeiner Form mit öffentlichen Auftraggebern (Bundesbehörden, Landesverwaltungen, Kommunen etc.) Geschäfte abwickeln. Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Rechnungen im vorgeschriebenen Format übermittelt werden, oft über spezialisierte Plattformen wie XRechnung (Deutschland) oder PEPPOL (Pan-European Public Procurement OnLine) in Europa.

Für den privaten Sektor besteht in den meisten Fällen aktuell noch keine allgemeine Verpflichtung zur Einführung der E-Rechnung. Jedoch gibt es branchenübergreifend Bestrebungen, diese Form der Rechnungsstellung auch im Business-to-Business-Bereich (B2B) stärker zu fördern.

Vorteile der E-Rechnung

Die elektronische Rechnungsstellung bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung viele Unternehmen dazu bewegen, E-Rechnungen einzusetzen:

  • Kosteneinsparungen: E-Rechnungen reduzieren den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Papier, Porto und manuelle Bearbeitung.
  • Schnellere Verarbeitung: Durch die Automatisierung der Datenverarbeitung können Rechnungen schneller bearbeitet und Zahlungen beschleunigt werden.
  • Umweltfreundlich: Der Einsatz von E-Rechnungen reduziert den Papierverbrauch und trägt zur Nachhaltigkeit bei.
  • Minimierung von Fehlern: Automatisierte Systeme verringern das Risiko von Fehlern, die bei der manuellen Eingabe von Rechnungsdaten entstehen können.

Fazit: Muss die E-Rechnung wirklich umgesetzt werden?

Die E-Rechnung ist nicht für jedes Unternehmen verpflichtend – aber für alle Unternehmen, die Geschäfte mit öffentlichen Auftraggebern tätigen, ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Für andere Unternehmen, insbesondere im B2B-Bereich, ist die E-Rechnung derzeit zwar freiwillig, bietet aber zahlreiche Vorteile und könnte in Zukunft ebenfalls zur Norm werden. Es empfiehlt sich daher, bereits jetzt auf die Digitalisierung der Rechnungsprozesse zu setzen, um langfristig von den Effizienzgewinnen zu profitieren und eventuelle gesetzliche Änderungen vorwegzunehmen.


Definitionen

  • Elektronische Rechnung (E-Rechnung):

    Eine E-Rechnung ist ein digitales Dokument, das die gleichen rechtlichen Anforderungen erfüllt wie eine herkömmliche Papierrechnung. Sie wird in strukturiertem elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen, sodass sie automatisch verarbeitet werden kann. ie E-Rechnung unterscheidet sich von PDF-Rechnungen, da letztere nicht automatisch weiterverarbeitet werden können, während E-Rechnungen für Systeme wie ERP-Software lesbar sind.

    // Quelle: wikipedia (Deutsch)

  • XRechnung:

    XRechnung ist ein standardisiertes Rechnungsformat, das in Deutschland für den öffentlichen Sektor Pflicht ist. Es handelt sich um ein XML-basiertes Format, das speziell für den elektronischen Rechnungsaustausch entwickelt wurde.

    Besonders für Unternehmen, die mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten, ist die XRechnung von großer Bedeutung.

    // Quelle: Senator für Finanzen (Deutsch)

  • ZUGFeRD:

    ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein hybrides Rechnungsformat, das sowohl maschinenlesbare Daten als auch eine PDF-Darstellung einer Rechnung umfasst.

    Es ermöglicht Unternehmen, Rechnungen sowohl für Menschen als auch für Software verständlich zu gestalten. Diese Norm wird häufig von deutschen Unternehmen verwendet.

    // Quelle: wikipedia (Deutsch)


Weiterführende Verweise


Interessante Links

  • Wiederkehrende Rechnung

    Was sind wiederkehrende Rechnungen und wie kann ich wiederkehrende Rechnungen mit einem Programm automatisieren?

    // Wiederkehrende Rechnung

  • Rechnung ins Ausland

    International tätige Unternehmer müssen oft Rechnungen ins EU und ausserhalb des EU-Ausland stellen. Wir erklären Ihnen was Sie beachten müssen und welche Formalien Sie einhalten sollten.

    // Rechnung ins Ausland

  • Rechnung ohne Mehrwertsteuer

    Jeder der eine Rechnung erstellt, hat sich an Vorgaben des Gesetzgebers zu halten. Grundsätzlich gilt im Bezug auf die Mehrwertsteuer (MwSt), dass diese von Ihnen als Rechnungssteller an das Finanzamt abgeführt werden muss.

    // Erstellen Sie Rechnungen ohne Mehrwertsteuer