Für Sie als Unternehmer gehört das Sammeln personenbezogener Daten zum Tagesgeschäft. Sie müssen ja zumindest den Namen und die Adresse eines Kunden erfassen, um ihm eine Rechnung senden zu können. Sollen dann noch zusätzliche CRM-Funktionen in Ihrer Software genutzt werden, kommen noch weitere Daten hinzu.
Am 25.05.2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, durch die alle europäischen Länder an die selben Datenschutzvorschriften gebunden sind. Die Umsetzung der DSGVO ist für alle Unternehmen verpflichtend, so dass Sie sich so frühzeitig wie möglich an die Umsetzung der neuen Vorschriften machen sollten.
Die DSGVO wird immer angewandt, sobald persönliche Daten verarbeitet werden.
Die DSGVO wird angewandt, wenn das Unternehmen in der EU angesiedelt ist. Hierbei ist nicht von Belang, ob die Daten außerhalb der EU verarbeitet werden oder nicht.
Sie wird weiterhin auf Personen angewandt, die sich in der EU befinden. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um EU-Bürger handelt oder nicht.
Erfüllt ein Unternehmen die DSGVO nicht, muss es mit drastischen Strafen rechnen. Die Geldbußen können dabei bis zu 4% des Jahresumsatzes betragen.
Bis zum 25.05.2018 sollten Sie einige Maßnahmen treffen, um für die DSGVO gerüstet zu sein. Zuerst sollten Sie schauen, wo Sie sich fremde Hilfe holen müssen. Dies kann bspw. bei Rechtsdokumenten der Fall sein.
Als nächstes sollten Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, welche Daten Sie aktuell verarbeiten und wo Sie sie speichern. Hierbei ist es schon eine große Vereinfachung, wenn Sie sich nicht selbst um die Datenspeicherung kümmern müssen, sondern dies von einer Cloud-Lösung wie bspw. einfachrechnung.de übernehmen lassen.
Weiterhin sollten Sie Ihre Datenschutzerklärung aktualisieren. Dies ist besonders wichtig, da bislang die Datenschutzerklärung eher knapp gehalten wurde und dies nach des DSGVO nicht mehr ausreicht. Wenn Sie sich hier unsicher sind, können Sie z.B. auch entsprechende Generatoren im Internet zu Rate ziehen.
Was sind wiederkehrende Rechnungen und wie kann ich wiederkehrende Rechnungen mit einem Programm automatisieren?
Jeder der eine Rechnung erstellt, hat sich an Vorgaben des Gesetzgebers zu halten. Grundsätzlich gilt im Bezug auf die Mehrwertsteuer (MwSt), dass diese von Ihnen als Rechnungssteller an das Finanzamt abgeführt werden muss.